[vz-users] Facebook

Michael Wulz michael.wulz at gmail.com
Thu Feb 21 23:02:40 CET 2013


Was ja nur schade ist, dass damit Diskussionen aus der Mailingliste in
Facebook wandern und wieder nicht an einem Punkt zentriert zusammenlaufen.

Gruß

Von meinem iPad gesendet

Am 21.02.2013 um 21:10 schrieb W3ll Schmidt <w3llschmidt at googlemail.com>:

Ich persönlich stehe Dingen wie Facebook auch sehr kritisch gegenüber, ABER
ich würde das in Kauf nehmen
um eine solche Zielgruppe für dieses Projekt hier zu interessieren!

So ein Projekt hat aus meiner Sicht nur langfristig Bestand, wenn man es
schaft aus der Nerd-Ecke zu bekommen.

Und wer nicht will, muss sich die FB-Seiten ja nicht ansehen ;-)

My2C!


Am 21. Februar 2013 20:01 schrieb Michael Wulz <michael.wulz at gmail.com>:

>  Am 21.02.13 19:47, schrieb J.Niemueller:
>
> Am 21.02.2013 19:23, schrieb Michael Wulz:
>
> Falls euch das noch nicht bekannt ist, jediglicher Inhalt der über
> Facebook gepostet wird (Text, Bilder, Videos) ist
> im Urheberrecht von Facebook. Denke also nicht, dass für ein Open Source
> Projekt wie Volkszähler sowas fördernd ist?
>
> Das ist so nicht ganz korrekt
>
> Ja danke du hast es korrekt ausformuliert ;)
>
>
> Es heisst in der „Erklärung der Rechte und Pflichten“: „Du gibst uns eine
> nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, unentgeltliche,
> weltweite Lizenz für die Nutzung jeglicher IP-Inhalte, die du auf oder im
> Zusammenhang mit Facebook postest („IP-Lizenz“).“
>
> Letztlich müssten Gerichte bestimmen, wie weit Facebook gehen darf, wenn
> es Werke seiner Mitglieder verwendet und ob der anzunehmende Vertragszweck
> beispielsweise den Verkauf der Nutzungsrechte an Dritte einschließt.
> In einem ersten Urteil hat das Landgericht Berlin die zitierte IP-Lizenz
> in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Facebook allgemein für
> unzulässig erklärt<http://www.telemedicus.info/article/2222-LG-Berlin-Das-Facebook-Urteil-im-Detail.html>.
> Die Klausel verstoße gegen den urheberrechtlichen
> Zweckübertragungsgedanken, so die Richter. Der Umfang der eingeräumten
> Rechte müsse klar bestimmt sein, was bei Facebook nicht der Fall sei.
>
> Facebook hat gegen das Urteil Berufung eingelegt und die IP-Lizenz nicht
> geändert. Der Rechtsstreit kann sich noch Jahre hinziehen, die Zulässigkeit
> der IP-Lizenz in Deutschland bleibt also offen. Im Streitfall müsste auch
> geklärt werden, ob der normale Nutzer die recht komplexen AGB-Bestimmungen
> bei Facebook überhaupt durchschauen kann, oder ob sie für den Nicht-Profi
> „überraschend“ und allein deshalb bereits unwirksam sind.
> Jedoch hast Du natürlich recht, dass man noch genauer hinsehen sollte, was
> genau gepostet wird. Ich sehe das ganze aber einfach als Schnittstelle zu
> potentiell interessierten. Die Community muss entscheiden :-)
>
>
> Ein Twitter Channel wäre aber praktischer denke ich oder ?
>
> gruss
>
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